AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit einer verbindlichen Buchung des Fotografen bzw. des Angebots des Fotografen an den Kunden
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. 
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
5. Das Unternehmen (ATELIER SCHULTE / Mag. Florian Schulte) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
6. Angebote des Fotografen sind unverbindlich. 
7. Ein Vertrag mit dem Fotografen kommt nur durch die schriftliche Bestätigung des Angebotes zustanden.

II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke nach dem Urheberrechtsgesetz handelt. 
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Der Kunde bekommt ausschließlich printfähig Fotos die vom Fotografen bearbeitet wurden. Unbearbeitete Orginaldateien werden nicht an den Kunden weitergegeben. Für den Erhalt von unbearbeiteten Orginaldateien muss der Kunde den Fotografen vor der Angebotslegung darauf hinweisen. Nachträgliche Reklamationen sind nicht möglich.

III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich eine einfache Nutzungsbewilligung zur einmaligen Verwendung.
2. Abweichende bzw. ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
3. Mit der Übermittlung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. elektronische Trägermedien wie CD/DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Server, Cloudsysteme, Onlinedatenbanken, etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
8. Der Fotograf darf alle Fotos für Werbezwecke und Eigenwerbung nutzen und es bedarf keiner erneuten Zustimmung des Kunden. Ausgeschlossen sind unseriöse Medien.

IV. Haftung
1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Sicherung der Daten. Wurden die Daten dem Kunden per Server oder per DVD übermittelt ist der Kunde für die Datensicherung selbst verantwortlich. Der Fotograf sichert keine Kundendaten.

V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, gelten die vorher bekanntgegebenen Stundensätze des Fotografen
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen es wird im Angebot darauf hingewiesen.
4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 50,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
6. Das Honorar ist nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug auf das angeführte Konto innerhalb von 7 Werktagen zu begleichen, sofern kein anderer Zahlungstermin schriftlich vereinbart wurde.
Im Falle von Aufträgen mit mehreren Einheiten kann der Fotograf nach Erbringung der Leistung der Einheit eine Rechnung stellen.
7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung oder Gewährleistungsansprüchen bzw. Bemängelungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen an den Auftragnehmer heranzutreten.